Junge Erwachsene (ab 16J) können auch alleine zum Erstgespräch kommen, sofern die Eltern vorab zugestimmt haben (z. B. telefonisch / per E-Mail). Eltern können auch ohne ihr Kind zum ersten Termin erscheinen, sofern es bestimmte Dinge gibt, die das Kind lieber nicht hören sollte (z. B. Missbrauch, Gewalt in der Familie etc.)